Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen werden automaisch akzeptiert, sobald die Aufträge erteilt,

die Hunde in unsere Obhut oder der Betreuungsvertrag unterzeichnet wurde.

Aufträge können per E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder auch über das Kontaktformular erteilt werden.

Tierbetreuung - BiMaPi GmbH / nachhaltig SitzPlatzPfote genanntAUFNAHMEBEDINGUNGEN:

  1. Der Tierhalter hat eine gültige Tier-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Es werden nur geimpfte und entwurmte Tiere in die Betreuung aufgenommen.
  2. Folgende Impfungen sind hierbei erforderlich:  Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Parvovirose, Zwingerhustenkomplex, Leptospirose.
  3. Die Tiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten, wie z.B. von Flöhen, Milben, Läusen o.ä. sein.
  4. Läufige Hündinnen und intakte Rüden (chemische Kastration wird von uns akzeptiert) können wir derzeit nicht in die Betreuung aufnehmen.
  5. Hunde, die das Personal von SitzPlatzPfote beissen, anknurren oder sich nicht Händeln lassen werden nicht aufgenommen und können jederzeit fristlos aus der Betreuung entlassen werden.

Betreuungsvertrag

  1. Zwischen SitzPlatzPfote und dem Tierhalter wird vor der Abgabe des Tieres in der Betreuungsstätte ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, welcher von beiden Parteien unterzeichnet wird.
  2. Die Kosten für die Betreuung sind öffentlich auf der Website einsehbar. 
  3. Speziell verordnetes Futter ist vom Halter mitzubringen.
  4. Die AGB’s sind gültig ab Reservierung, auch wenn der Betreuungsvertrag noch nachgereicht werden muss

Pflichten von SitzPlatzPfote

  1. Die Betreuungsstätte verpflichtet sich, den zur Betreuung übergebenen Tieren während ihres Aufenthaltes ausreichenden Freilauf und Möglichkeiten zum Rückzug zu verschaffen und sie fachgerecht, artgerecht sowie altersgerecht zu betreuen und zu versorgen
  2. Der Tierhalter wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche Störungen oder verhaltensuntypische Auffälligkeiten bemerkt werden. Wenn nötig, sorgt SitzPlatzPfote für die Vorstellung eines Tieres beim Tierarzt, z.B. im Falle einer akuten Erkrankung oder Verletzung während der Betreuung.
  3. Auf Aufnahme des Tieres wird der Halter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sein zu betreuendes Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gibt
  4. Dies bezieht sich vor allem auf die Tatsache des Vorhandenseins anderer Tiere in der Betreuungsstätte und eventuell möglicher Auseinandersetzungen zwischen Ihnen mit Verletzungsfolgen. Die Betreuungsstätte ist nicht verpflichtet jeden Hund in die Betreuung aufzunehmen.

Pflichten des Tierhalters

  1. Der Tierhalter hat bei Abgabe seines Tieres, ausser den bereits genannten Angaben und übernommener Pflichten folgende weitere Informationen der Betreuungsstätte zu geben: - eine Telefonnummer, unter der er jederzeit erreichbar ist
  2. Besonderheiten seines Tieres wie z.B. medizinische Versorgung, Verpflegung, Verhaltensauffälligkeiten, Verdacht auf eine Krankheit oder ähnliches - Der Halter der Betreuung einen Schlüssel bzw. einen Zugang zur Verfügung zu stellen, dass das Tier ohne zeitliche Umstände wie vereinbart geholt und gebracht werden kann.
  3. Weiterhin verpflichtet sich der Tierhalter die Kosten rechtzeitig und im voraus zu begleichen. Dies kann Bar, via Twint oder per Überweisung erfolgen.

Tierarztkosten

  1. Sollte während der Betreuung eines Tieres in der Betreuungsstätte die Vorstellung bei einem Tierarzt notwendig wird, sind die anfallenden Kosten hierfür voll umfänglich vom Halter zu tragen.
  2. Der Tierhalter erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass alle Bemühungen durch SitzPlatzPfote ohne Ansehen der Kosten bezüglich des Tierarztes oder anderer unternommen werden sollen, falls sein Tier einen Unfall erleidet oder verletzt wird.
  3. Pro Besuch beim Tierarzt durch SitzPlatzPfote, wird eine Pauschale von 50 CHF berechnet.

Haftung

  1. Die Betreuungsstätte hat eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung. 
  2. Wird die Tatsache der Läufigkeit einer Hündin verschwiegen und erfolgt eine Deckung der Hündin in der Betreuungszeit der Betreuungsstätte, wird hierfür jegliche Haftung ausgeschlossen.
  3. Die Betreuungsstätte übernimmt keine Haftung für kranke Tiere und deren Folgen.
  4. Schadensersatzansprüche der Tierhalter werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Betreuungsstätte und ihrer Mitarbeiter beruhen.
  5. Für Tod, Entlaufen oder Beschädigung/Verletzung eines Tieres wird keine Haftung übernommen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Betreuungsstätte und ihrer Mitarbeiter nachgewiesen ist. Gegebenenfalls muss hierzu eine pathologische Untersuchung durch einen Fachspezialisten durchgeführt werden.

Tierbetreuung Gassi-geh-Service

 

  1. Die Dauer unserer Spaziergänge liegt bei ca. 45 – 60 Minuten pro Spaziergang.
  2. Betreuungsverträge müssen vor der Betreuung ausgefüllt und abgegeben werden.
  3. Sämtliche Kosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite (www.SitzPlatzPfote.ch)
  4. Bei regelmässiger Betreuung (ab 4 x im Monat) muss diese mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen mündlich oder schriftlich gekündigt werden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, steht der Pension eine Schluss Rechnung vom Durchschnitt der letzten 3 Monate zu.
  5. Sollte eine Betreuung nicht benötigt werden, muss diese spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Kurzfristige Absagen werden voll berechnet.
  6. Terminabsprachen gelten, je früher desto besser. Ein Platzgarantie kann bei unregelmässiger Betreuung nicht garantiert werden.

Tierbetreuung Tagesbetreuung

  1. Der Hund wird durch SitzPlatzPfote zu Hause abgeholt und am späten Nachmittag wieder nach Hause gebracht - Der Zugang i.st vom Tierhalter zu gewährleisten
  2. In der Betreuung sind 2 Spaziergänge mit einer länge von ca. 45 – 60 Minuten pro Spaziergang inklusive.
  3. Betreuungsverträge müssen vor der Betreuung ausgefüllt und abgegeben werden.
  4. Sämtliche Kosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite (www.SitzPlatzPfote.ch)
  5. Bei regelmässiger Betreuung (ab 4 x im Monat) muss diese mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen mündlich oder schriftlich gekündigt werden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, steht der Pension eine Schluss Rechnung vom Durchschnitt der letzten 3 Monate zu.
  6. Sollte eine Betreuung nicht benötigt werden, muss diese spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Kurzfristige Absagen werden voll berechnet.
  7. Terminabsprachen gelten, je früher desto besser. Ein Platzgarantie kann bei unregelmässiger Betreuung nicht garantiert werden.

Ferienbetreuung Katzen

  1. Eine Ferienbetreuung kann jederzeit nach Anfrage bei uns reserviert werden. Die tatsächliche Buchung findet erst dann statt, wenn ein Kennenlernen des Tieres, und eine Zustimmung von beiden Seiten stattgefunden hat
  2. Ist die Betreuung gebucht, wird eine Rechnung erstellt. Diese muss vollständig entweder bar bei Beginn der Betreuung oder mindestens 1 Woche vor Inanspruchnahme der Dienstleistung überwiesen werden.
  3. Katzen können nur bei den Kunden zu Hause betreut werden. Hierfür muss ein Schlüssel zur Verfügung gestellt werden.
  4. Die Betreuung Ihrer Katze/ Katzen findet einmal am Tag statt
  5. Ferienbetreuung sind bis 14 Tage vor der Buchung kostenfrei stornierbar - bei Stornierung von 13-0 Tagen vor der Buchung werden die Kosten zu 100 % fällig

Bezahlung

sämtliche Dienstleistungen sind im Voraus zu bezahlen. Es werden keine unbezahlten Leistungen erbracht

 

Hierfür gibt es 3 Varianten:

 

Beispiel 1: Hund Paula kommt regelmäßig in den Gassi-geh-Service 1x täglich – Der Besitzer löst daher ein Abo (10 x 35 CHF = 350 CHF) im Voraus bei uns und dies wird dann mit den Buchungen verrechnet. Sind die 10x aufgebraucht, muss das nächste Abo gelöst werden usw. Betrag wird abhängig von Leistung und tatsächlichen Preis angepasst.

 

Beispiel 2: Ein Kunde wechselt zwischen den Dienstleistungen und kann einen Fix Betrag im Voraus lösen. Alle Buchungen werden mit diesem Betrag verrechnet und kurz vor Ende wird der Kunde informiert das sein Guthaben bei uns aufgebraucht ist. 

 

Beispiel 3: Gelegentliche Kunden, die wirklich unregelmäßig oder Ferienkatzen können künftig im Vorfeld Bar, per Twint, oder Vorauskasse / Überweisung bezahlen.

Sonstiges

  1. Läufige Hündinnen und intakte Rüden (chemische Kastration wird von uns akzeptiert) können wir derzeit nicht aufnehmen.
  2. Die Anmeldung eines Tieres in der Betreuungsstätte kann telefonisch, per E-Mail, via WhatsApp oder persönlich erfolgen.
  3. Bei Abgabe des Tieres werden unserer AGB´s automatisch anerkannt.
  4. Des weiterem stimmt der Kunde zu, dass Bilder die während der Betreuung des Tieres gemacht worden für Werbezwecke genutzt werden dürfen.

Shop

  • Unsere Betreuungskunden die in unserem Online-Shop einkaufen möchten profitieren über eine kostenlose Lieferung bei der nächsten Betreuung.
  • Zusätzlich erhalten Sie einen Rabatt auf 5 % auf das vollständige Sortiment während der ganzen Zeit in dem Sie bei uns Kunde sind.
  • kostenlose Beratung bei sämtlichen Produkten steht bei Bedarf ebenfalls zur Verfügung